REISEBEDINGUNGEN

1. Anmeldung
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde/die Kundin Bailando Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an, wobei nach Möglichkeit die schriftliche Anmeldung empfohlen wird. Die von uns im Internet oder in sonstigen der Buchung zugrunde liegenden Beschreibungen der Reiseleistungen dargestellten Angebote stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar.
Wirksam abgeschlossen wird dieser Vertrag durch die Annahmeerklärung von Bailando Reisen. Nach Vertragsabschluss erhält die Kundin/der Kunde eine schriftliche Reisebestätigung/Rechnung.

2. Leistungen sowie Leistungsänderungen
Allein maßgeblich für die vom Veranstalter geschuldete Leistung ist die Leistungsbeschreibung im Internet und der Inhalt der Reisebestätigung. Andere Beschreibungen der Reiseleistungen einschließlich der dortigen Preisangaben werden nur und lediglich insoweit Vertragsbestandteil, wie in der im Internet veröffentlichten Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich Bezug genommen wird. Unberührt bleiben mit dem Kunden wirksam getroffene zusätzliche Vereinbarungen. Für ausgeschriebene Leistungen, die aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. bei einer Kreuzfahrt hoher Seegang) eingeschränkt angeboten oder abgesagt werden müssen, ist keine Erstattung möglich. Falls bei einer Kreuzfahrt aufgrund von Auslastung und Buchungsstand nur eingeschränkte Tanzmöglichkeiten an Bord vorhanden sind, bemühen wir uns um Ersatzveranstaltungen an Land.
Bailando Reisen wird eine Absage der Reise der Kundin/dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis vom Absagegrund erklären. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % kann die Kundin/Kunde vom Vertrag zurücktreten. Sie/er kann statt dessen, ebenso wie bei einer Absage der Reise durch Bailando Reisen, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Bailando Reisen in der Lage ist, eine solche Reise für die Kundin/Kunden aus ihrem Programm anzubieten. Die Kundin/ der Kunde werden auf diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Bailando Reisen hingewiesen. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
Bailando Reisen behält sich vor, aus sachlich berechtigten nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung im Reiseverlauf vorzunehmen. Falls ein Lehrer/Lehrerpaar aus nicht vorhersehbaren Gründen ausfällt, behalten wir uns vor, einen gleichwertigen Ersatz anzubieten und informieren darüber im voraus.

3. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
Die Anzahlung beträgt 15 % des Reisepreises. Der Anzahlungsbetrag und Zahlungstermin ist in der Reisebestätigung/Rechnung der gebuchten Reise ersichtlich. Der Restbetrag ist bis vier Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn die nötigen Reiseunterlagen. 

4. Preiserhöhung
Bailando Reisen kann den Reisepreis nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin erhöhen, wenn dies auf einer Erhöhung der Beförderungskosten (z. B. Treibstoffkosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse beruht und die Erhöhung mit den genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag übereinstimmt.Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung des Reisepreises uns gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung
Die Kundin/der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise durch eine schriftliche Rücktrittserklärung gegenüber Bailando Reisen zurücktreten. Tritt die Kundin/der Kunde vom Vertrag zurück, so verliert Bailando Reisen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Bailando Reisen kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen soweit der Rücktritt nicht von Bailando Reisen zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Die Höhe dieser Entschädigung bemisst sich wie folgt:
Bei Tango Reisen an Land:
bis 28 Tage vor Reisebeginn 50%, bis 14 Tage vor Reisebeginn 80%, ab 13 Tage vor Reisebeginn sowie bei no show 100%.
Bei Kreuzfahrten:
bis zum 90.Tag vor Reiseantritt 25%, bis zum 60.Tag vor Reiseantritt 35%, bis zum 30.Tag vor Reiseantritt 60%, bis zum 8.Tag vor Reiseantritt 80%, ab dem 7. Tag vor Reiseantritt oder no show 100%.
Auf Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderungsart, der Unterkunft, o.ä.) besteht kein Anspruch. Eine Umbuchung ist nur auf Anfrage und gegen eine Gebühr möglich:
Stornokosten entstehen nicht, wenn von dem zurücktretenden Teilnehmer/in eine Ersatzperson gestellt wird. In diesem Fall berechnet der Veranstalter für seinen durch den Wechsel entstehenden Mehraufwand pro Ersatzperson pauschal 35,- €.
Generell gilt bei Umbuchung: Weitere hierdurch entstehende Kosten Dritter, z.B. Umbuchungskosten von Fluggesellschaften oder Reedereien oder Kosten der Ticketausstellung, sind hierbei nicht inbegriffen und werden zusätzlich auf den Reisenden umgelegt.
Bei Nachrücken einer Warteliste: Sollte die Reise auf eigenen Wunsch vom Reiseteilnehmer storniert werden und die Reservierung kann durch einen nachrückenden Teilnehmer einer bestehenden Warteliste neu besetzt werden, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € pro Buchung für den/die Stornierenden an. Es fallen dann keine Stornokosten an, lediglich die Bearbeitungsgebühr.
Für Kleingruppenreisen und die Antarktis-Kreuzfahrt gelten gesonderte Storno-Gebühren, die wir auf Anfrage gerne zusenden.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden
Wir können nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus der anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Bailando Reisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn Bailando Reisen (a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und (b) in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist spätestens 14 Tage vor Reisebeginn und nicht nach Fälligkeit des Reiserestpreises von Bailando-Reisen gegenüber der Kundin/Kunde zu erklären Wird die Reise wegen des Rücktritts nicht durchgeführt, wird die geleistete Zahlung unverzüglich zurückerstattet.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden
Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an uns direkt zu richten. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. 

10. Haftung
Bailando Reisen haftet für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Dozenten und Leistungsträger sowie die Richtigkeit der Reisebeschreibungen. Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Sämtliche Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Urlaubsende schriftlich geltend zu machen. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen nach § 651h, Abs. 2 BGB. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

Flugbuchung: Auf Wunsch kann eine Flugreservierung vorgenommen werden. Bailando Reisen tritt ausschließlich als Vermittler des gebuchten Fluges auf. Veranstalter ist die gebuchte Fluggesellschaft.
Es gelten insbesondere die Haftungs-/Storno- und Umbuchungsgebühren des gebuchten Flugtarifs der gebuchten Fluggesellschaft. Das Flugticket muss innerhalb von 48 Stunden nach Reservierung ausgestellt und bezahlt sein.
Soweit für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Abkommen oder hierauf beruhende gesetzliche Vorschriften gelten, auf Grund derer ein Schadenersatzanspruch nur unter besonderen Voraussetzungen entsteht, geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist, kann auch der Veranstalter sich gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Bei Beförderungen im internationalen Flugverkehr richtet sich die Haftung im Falle von Tod oder Körperverletzung des Reisenden, Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck oder Zerstörung, Verlustes oder Beschädigung von Reisegepäck nach den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der Reisende oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

12. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
Wir stehen dafür ein, dass Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch den Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch unterrichtet wurde. Der Reisende sollte sich zusätzlich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Unberührt bleiben unsere gesetzlichen Informationspflichten.

13. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinlich durchführende Fluggesellschaft zu benennen und danach der Reisende entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte "gemeinschaftliche Liste" unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/ abrufbar.

14. Gültigkeit
Diese allgemeinen Bedingungen erkennt jede Kundin/jeder Kunde als Bestandteil des Reisevertrages an. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Reisevertrages zur Folge.

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